Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens fünf ordentlichen Mitgliedern der AVM. Diese bekleiden die folgenden Funktionen
- Vorsitzende/r und Stellvertreter/in
- Kassier/in und Stellvertreter/in
- Schriftführer/in und Stellvertreter/in
- ein/e Ausbildungsteilnehmer/in ohne besondere Funktion.
Die Funktionsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt drei Jahre, auf jeden Fall aber bis zur Neuwahl eines Vorstandes, ausgeschiedene Vorstandsmitglieder sind wieder wählbar.
Vorsitzende
Dr.in Liselotte Mäni Kogler
m.kogler@psychosomatik.at
Wissenschaftliche Leitung & Stellvertretender Vorsitzender
Univ.-Doz. Dr. Gerald Gatterer
gerald@gatterer.at
Schriftführerin
Mag.a Ilse Müller
office@ilsemueller.at
Stellvertretende Schriftführerin
Dr.in Christa Streicher-Pehböck
christa.streicher-pehboeck@jku.at
Kassier
Dipl.-Jur. Heiko Bormann, BA
office@psychotherapie-heikobormann.at
Stellvertretende Kassierin
Mag.a Dr.in Andrea Fahlböck
andrea.fahlboeck@gmail.com
Vorstandsmitglied
Mag. Saam Faradji
info@faradji.at
Vorstandsmitglied
Mag. Dr. Alexander Fink
fink.alexanderberuf@yahoo.de
Vorstandsmitglied
Ao. Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Brigitte Jenull
brigitte.jenull@gmail.com
Vorstandsmitglied
Dr. Chino Offurum
praxis@offurum.at
Vorstandsmitglied
Mag.a Dr.in Petra Sackl-Pammer
petra_sackl@yahoo.de
Ausbildungskandidat:innenvertretung
Helene Moertl
Helene.moertl@gmail.com
Geschäftsstelle
Der Vorstand richtet eine Geschäftsstelle ein, deren Aufgabe die Abwicklung der laufenden Geschäfte gemäß den Weisungen des Vorstandes ist. Die Leiterin/Der Leiter der Geschäftsstelle ist vom Vorstand zu ernennen. Sie/Er hat das Büro zu leiten und ist für die Abwicklung der laufenden Geschäfte gemäß den Anweisungen des Vorstandes verantwortlich. Sie/Er ist für die laufenden Geschäfte zeichnungsberechtigt.
Roswitha Grill
Leiterin der Geschäftsstelle
Festnetz Salzburg +43 662 88 41 66
Festnetz Wien +43 1 320 41 32
Mobil: +43 664 358 08 78
office@institut-avm.at
Dr. Martin Grill
office@institut-avm.at
Ausbildungsleitung
Die Hauptaufgabe der Ausbildungsleitung besteht in der Durchführung, Koordination und inhaltlichen und fachlichen Leitung, Aufsicht und Qualitätssicherung der Ausbildung. Diese Funktion wird in enger Zusammenarbeit mit dem AVNG, der Geschäftsführung und dem Kuratorium des Instituts und den Leitungen der regionalen Arbeitskreise ausgeübt. Im Detail sind damit folgende Einzelaufgaben verbunden:
- Selektion geeigneter LehrgangsteilnehmerInnen in Zusammenarbeit mit den LehrtherapeutInnen
- Überwachung der fachlichen und persönlichen Entwicklung der AusbildungsteilnehmerInnen
- Informations- und Screeningstelle für Anfragen und Beschwerden von AusbildungsteilnehmerInnen
- Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Ausbildung
- Bearbeitung von Anträgen auf Anrechnung anderweitig erbrachter Ausbildungsinhalte
- Überprüfung der Erbringung der Kriterien zur Zulassung zur psychotherapeutischen Tätigkeit unter Supervision
- Selektion von Lehrpersonen für die Ausbildungsveranstaltungen
- Weiterentwicklung des Ausbildungsmodells und der Durchführungsbestimmungen
- Erarbeitung und Anwendung von Methoden und Kriterien zur Sicherstellung der Qualität der Ausbildung
- Permanente Evaluation von Ausbildungsveranstaltungen
- Zusätzlich ist die Ausbildungsleitung die 2. Instanz bei Einsprüchen gegen Entscheidungen der regionalen Arbeitskreisleitungen bei Anerkennungen zum 1. und 2. Ausbildungsabschnitt.
Anfragen und Beschwerden bzgl. Unklarheiten der Kriterien oder Qualität der Ausbildung sind an die Ausbildungsleitung zu richten. Als Ansprechadresse fungieren die Geschäftsstelle der AVM und die Geschäftsführung des Instituts.
Ausbildungsleitung
Dr.in Liselotte Mäni Kogler
ausbildungsleitung@institut-avm.at
Wissenschaftliche Leitung
Univ.-Doz. Dr. Gerald Gatterer
gerald@gatterer.at
Ausbildungsverantwortliches und Anerkennungsgremium der AVM (AVNG)
Das AVNG, zugleich „Wissenschaftlicher Beirat der AVM und des Instituts für Verhaltenstherapie“, hat folgende Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten:
- Erarbeitung und Modifikation der Kriterien der Ausbildung in Verhaltenstherapie (inkl. Durchführungsbestimmungen, Anpassung an neue Entwicklungen und Präzisierungen bei Unklarheiten) in Zusammenarbeit mit der Ausbildungsleitung
- Sicherstellung und Management der Qualität der Ausbildung in der AVM (Überwachung, Sicherstellung und Verbesserung)
- Beratung des Vereins und des Instituts hinsichtlich neuer Entwicklungen in der VT
- Überprüfung der Erfüllung der Kriterien für den Abschluss in Verhaltenstherapie (inkl. Weiterbildungen)
- Überprüfung der Erfüllung der fachlichen Kriterien von Interessenten für die Anerkennung als Lehrperson
- Anrechnung andernorts erworbener Qualifikationen für die Ausbildung in Verhaltenstherapie und als Lehrperson (inkl. Nostrifizierungen, Anrechnungen nach dem Psychotherapiegesetz und für Weiterbildungen).
- Das AVNG fungiert als 3. Instanz bei Einsprüchen gegen Entscheidungen der Ausbildungsleitung als 2. Instanz bei Anerkennungen zum 1., 2. und 3. Ausbildungsabschnitt.
- Bei Einsprüchen gegen Entscheidungen, die in 1. Instanz von der Ausbildungsleitung gefällt werden, repräsentiert das AVNG die 2. Instanz.
In seinen Funktionen arbeitet das AVNG eng mit der Ausbildungsleitung, den regionalen AK-Leitungen, dem Vorstand und der Geschäftsführung des Instituts für Verhaltenstherapie zusammen.
Mitglieder des AVNG:
Sprecherin des AVNG
Mag.a Dr.in Andrea Fahlböck
andrea.fahlboeck@gmail.com
Stellvertretende Sprecherin des AVNG
Dr.in Christa Streicher-Pehböck
christa.streicher-pehboeck@jku.at
Mitglied des AVNG
Dipl.-Jur. Heiko Bormann, B.A.
office@psychotherapie-heikobormann.at
Mitglied des AVNG
Mag. Saam Faradji
info@faradji.at
Mitglied des AVNG
Mag. Dr. Alexander Fink
fink.alexanderberuf@yahoo.de
Mitglied des AVNG
Univ.-Doz. Dr. Gerald Gatterer
gerald@gatterer.at
Mitglied des AVNG
Ao. Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Brigitte Jenull
brigitte.jenull@gmail.com
Mitglied des AVNG
Dr. Chino Offurum
praxis@offurum.at
Mitglied des AVNG
Mag.a Dr.in Petra Sackl-Pammer
petra_sackl@yahoo.de
Ausbildungskandidat:innenvertretung
Helene Moertl
Helene.moertl@gmail.com
Wissenschaftlicher Beirat
Wissenschaftliche Leitung
Univ.-Doz. Dr. Gerald Gatterer
gerald@gatterer.at
Mitglied des wissenschaftlichen Beirats
Dipl.-Jur. Heiko Bormann, BA
office@psychotherapie-heikobormann.at
Mitglied des wissenschaftlichen Beirats
Mag.a Dr.in Andrea Fahlböck
andrea.fahlboeck@gmail.com
Mitglied des wissenschaftlichen Beirats
Mag. Dr. Alexander Fink
fink.alexanderberuf@yahoo.de
Mitglied des wissenschaftlichen Beirats
Ao. Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Brigitte Jenull
Brigitte.Jenull@aau.at
Mitglied des wissenschaftlichen Beirats
Dr.in Liselotte Kogler
ausbildungsleitung@institut-avm.at
Mitglied des wissenschaftlichen Beirats
Dr. Alois Kogler
alois.kogler@teamspirit.at
Mitglied des wissenschaftlichen Beirats
Josef Mattes, Ph.D.
neu@jmattes.at
Mitglied des wissenschaftlichen Beirats
Mag.a Ilse Müller
office@ilsemueller.at
Mitglied des wissenschaftlichen Beirats
Dr. Chino José Offurum
office@offurum.at
Mitglied des wissenschaftlichen Beirats
Mag.a Dr.in Petra Sackl-Pammer
petra.sackl-pammer@meduniwien.ac.at
Mitglied des wissenschaftlichen Beirats
Primaria Univ.-Prof.in Dr.in Alexandra Schosser, PhD
Alexandra.Schosser@bbrz.at
Arbeitskreise
1. Die regionalen Arbeitskreise (AK)
1.1. Die Mitglieder der AVM schließen sich zu regionalen Arbeitskreisen zusammen. Es handelt sich dabei um regionale Untergliederungen (Zweigstellen) des Vereins. Die Gründung eines regionalen Arbeitskreises erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Vorstand der AVM.
1.2. Innerhalb der Arbeitskreise werden die Ziele der AVM auf regionaler Ebene verwirklicht.
1.3. Die Arbeitskreise werden durch die Arbeitskreisleitungen geführt.
1.4. Organisation, Aufbau und Leitung der Arbeitskreise regeln die Statuten der AVM sowie eine Geschäftsordnung, die mit dem Vorstand abgesprochen und von der Generalversammlung bestätigt wird.
2. Die Leitungen der regionalen Arbeitskreise
2.1. Die Leitungen der regionalen Arbeitskreise (Arbeitskreis-Leitungen) sind mitarbeitende Organe des Vorstandes der AVM auf regionaler Ebene. Sie werden nach Wahl durch die Mitglieder des Arbeitskreises von diesem für die Dauer einer Funktionsperiode bestellt und sind an seine Beschlüsse gebunden. Eine Wiederbestellung ist zulässig. Bei Ausscheiden eines oder mehrerer Mitglieder sind von der Arbeitskreisleitung Ersatzmitglieder zu bestellen. Eine entsprechende Mitteilung ergeht an den Vorstand.
2.2. Die Arbeitskreis-Leitungen vertreten die Vereinsinteressen auf regionaler Ebene und arbeiten bei der Verwirklichung der Vereinsziele, der Weiterentwicklung und der Überwachung der Einhaltung der Statuten mit dem Vorstand mit.
2.3. Eine regionale AK-Leitung besteht aus mindestens drei ordentlichen Mitgliedern der AVM. Diese bekleiden folgende Funktionen:
⇒ AK-Leiter/in und Stellvertreter/in,
⇒ finanzbeauftragte Person
2.4. Insbesondere erfüllen die AK-Leitungen folgende Aufgaben:
⇒⇒ Die Mitarbeit bei der Organisation und Sicherstellung der Ausbildung in Verhaltenstherapie nach den Richtlinien der AVM auf regionaler Ebene durch:
⇒ die Anwerbung von LehrtherapeutInnen und Lehrpersonal,
⇒ die Unterstützung von AusbildungsteilnehmerInnen bei der Suche nach LehrtherapeutInnen sowie von Praktikumsplätzen,
⇒ die Vermittlung von Information an AusbildungsinteressentInnen,
⇒ Beisitz bei den Prüfungen und Abnahme von Abschlussvorträgen,
⇒ Unterstützung des Vorstandes bei der Suche nach Praktikumseinrichtungen und Praktikumsstellen für die AusbildungsteilnehmerInnen der AVM,
⇒ Abhaltung von regelmäßig stattfindenden Plenarsitzungen in ausreichender Anzahl und Führung von Listen über die Anwesenheit von AusbildungsteilnehmerInnen in diesen Sitzungen.
⇒ Regelmäßige Berichte an den Vorstand und Weiterleiten von Informationen von diesem an die Vereinsmitglieder.
⇒ Die Durchführung der Finanzgebarung auf regionaler Ebene in Übereinstimmung mit der/m Kassier/in des Vereins.
⇒ Förderung der Integration des Vereines und Identifikation der Mitglieder mit diesem.
⇒ Herstellung überregionaler Verbindungen zu anderen Arbeitskreisen und deren Leitungen.
⇒ Herstellung und Aufrechterhaltung von Kontakten auf regionaler Ebene zu PR-Institutionen (Medien), Institutionen des öffentlichen Lebens (z. B. politische Parteien), zu Institutionen des Sozial- und Gesundheitswesens sowie zu Verbänden der beruflichen Interessensvertretung (z. B. Landesverbände für Psychotherapie).
2.5. Die Funktionen und Aufgaben der regionalen AK-Leitungen regelt eine Geschäftsordnung, die mit dem Vorstand abgesprochen und von der Generalversammlung bestätigt wird.
Ethikkommission und Ethikbeirat
Nach den Statuten der AVM hat die Ehtikkommission folgende ausbildungsbezogene Aufgaben zu erfüllen:
- Überwachung der Einhaltung der ethischen Standards der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Rahmen der AVM.
- Ausarbeitung ethischer Standards und Richtlinien der Aus-, Fort- und Weiterbildung und deren ständige Verbesserung in Zusammenarbeit mit dem AVNG.
- Clearingstelle bezüglich allgemeiner Verletzung ethischer Standards in der Aus-, Fort- und Weiterbildung durch die AVM und das Institut für Verhaltenstherapie.
- Clearingstelle bezüglich Verletzung allgemeiner ethischer Prinzipien und solcher der Aus- und Weiterbildung im besonderen durch Lehrpersonen und Funktionäre der AVM.
- Zur Beurteilung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben, die von Mitgliedern der AVM durchgeführt werden, kann die AVM einen Ethikbeirat gründen. Dieser beurteilt die ihm übermittelten Beschreibungen des jeweiligen Studiendesigns auf die Einhaltung ethischer Standards. Der Ethikbeirat ist in seinen Entscheidungen unabhängig und weisungsfrei. Zusammensetzung, Aufgaben sowie Arbeitsweise des Ethikbeirats sind bei dessen Gründung durch eine Geschäftsordnung zu regeln, die mit dem Vorstand abgesprochen und von der Generalversammlung bestätigt wird.
Anfragen und Beschwerden bezüglich dieser Angelegenheiten sind an die Ehtikkommission zu richten. Als Ansprechadresse fungieren die Geschäftsstelle der AVM und die Geschäftsführung des Instituts. Die Ehtikkommission kann auch von der Ausbildungsleitung, dem AVNG, den regionalen Arbeitskreisen und dem Vorstand der AVM eingeschaltet werden.
Mitglieder der Ehtikkommission
Dr. Chino José Offurum
ethik@institut-avm.at
Dr.in Inge Schlegl
ethik@institut-avm.at
Dr.in Jutta Stadlbauer
ethik@institut-avm.at
Dr. Michael Steffen
ethik@institut-avm.at
Generalversammlung
1. Die Generalversammlung
1.1. Die ordentliche Generalversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt.
1.2. Eine außerordentliche Generalversammlung kann einberufen werden:
1.2.1. So oft die Führung der Geschäfte dies erfordert.
1.2.2. Sie muss einberufen werden, wenn dies von der Generalversammlung beschlossen wird
1.2.3. oder von mindestens einem Zehntel der ordentlichen Mitglieder unter Angaben von Gründen beim Vorstand schriftlich beantragt wird.
1.2.4. oder auf Verlangen des Rechnungsprüfers, bei Verdacht auf finanzielle Ungereimtheiten.
1.3. Im Falle von 1.2.3. ist die außerordentliche Generalversammlung spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt des Beschlusses bzw. des Einlangens des schriftlichen Begehrens einzuberufen.
1.4. Sowohl bei ordentlichen als auch bei außerordentlichen Generalversammlungen ist eine Einberufungsfrist von mindestens vier Wochen einzuhalten. Zeitpunkt, Versammlungsort, Beginn der Versammlung und die Tagesordnung sind gleichzeitig mit der Einladung bekanntzugeben. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand.
1.5. Alle Mitglieder haben das Recht, Anträge für die Generalversammlung zu stellen, jedoch müssen diese spätestens eine Woche vor Abhaltung derselben beim Vorstand schriftlich eingebracht werden. Während der Generalversammlung sind nur noch Anträge zu den zu behandelnden Tagesordnungspunkten, den vorhandenen Anträgen (Gegenanträge, Erweiterungs- und Ergänzungsanträge) sowie zur Geschäftsordnung möglich.
1.6. Gültige Beschlüsse, ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung, können nur zur Tagesordnung gefasst werden.
1.7. Das juristischen Personen als ordentliches Mitglied zustehende Stimmrecht kann durch einen bevollmächtigten Vertreter ausgeübt werden. Die Übertragung des Stimmrechtes auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig, jedoch darf kein Mitglied mehr als zwei Stimmen auf sich vereinigen.
1.8. Die Generalversammlung ist bei Anwesenheit von mindestens einem Drittel der ordentlichen Mitglieder bzw. ihrer Vertreter beschlussfähig. Ist die Generalversammlung zur festgesetzten Stunde nicht beschlussfähig, so findet die Generalversammlung eine halbe Stunde später mit derselben Tagesordnung statt, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig ist.
1.9. Beschlüsse betreffend Veränderungen der Statuten, Gründung und Auflösung von Beteiligungen an Wirtschaftsbetrieben und die Auflösung des Vereines bedürfen einer Zweidrittelmehrheit, Wahlen und sonstige Beschlüsse erfolgen auf der Basis einer einfachen Stimmenmehrheit. Auf Verlangen von einem der Mitglieder ist geheim mittels Stimmzettel abzustimmen. Für Wahlen gilt dies explizit.
1.10. Den Vorsitz in jeder Generalversammlung führt der Vorstandsvorsitzende, bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter. Auf Wunsch des Vorsitzenden oder bei seiner Verhinderung kann auf Wunsch seines Stellvertreters ein Versammlungsleiter gewählt werden, der für die ordnungsgemäße Durchführung der Versammlung verantwortlich ist.
1.11. Für die Durchführung der Wahlen im Rahmen der Generalversammlung ist von dieser ein Wahlleiter zu wählen. Dieser hat die Wahl zu leiten und für die ordnungsgemäße Durchführung derselben, insbesondere die ordnungsgemäße Auszählung der Stimmen und deren Verkündigung und Protokollierung zu sorgen.
1.12. Über die Verhandlungen in jeder Generalversammlung ist ein Protokoll zu führen, aus welchem die Zahl der anwesenden Mitglieder, die Beschlussfähigkeit und das Stimmenverhältnis sowie alle Angaben ersichtlich sein müssen, welche eine Überprüfung der statutenmäßigen Gültigkeit der gefassten Beschlüsse ermöglichen. Dieses ist innerhalb einer Frist von vier Wochen an die Gremien der AVM (Leitungen der regionalen Arbeitskreise, AVNG) zur Kenntnisnahme zu verschicken.
2. Aufgaben der Generalversammlung
2.1. Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und des Berichtes
über den Rechnungsabschluss einschließlich aller wirtschaftlichen Tätigkeiten im Rahmen des Vereins sowie Genehmigung der Rechenschaftsberichte und des Rechnungs-abschlusses.
2.2.Entgegennahme der Berichte der Leitungen der regionalen Arbeitskreise.
2.3. Bestellung und Enthebung der Mitglieder des Vorstandes, der Rechnungsprüfer und des AVNG.
2.4. Beschlussfassung über den Budgetvoranschlag.
2.5. Entscheidung über Ausschlüsse bzw. Bestätigung eines durch den Vorstand voll-
zogenen Ausschlusses.
2.6. Verleihung der Ehrenmitgliedschaft, Aufnahme von fördernden Mitgliedern.
2.7. Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge für ordentliche undaußerordentliche Mitglieder.
2.8. Beschlussfassung über Statutenänderungen und über freiwillige Auflösung des Vereines.
2.9.Entgegennahme der Ausbildungsrichtlinien und Ausbildungskriterien und Weiterbildungscurricula.
2.10.Beratung und Beschlussfassung über die an die GV gestellten Anträge.
2.11. Beratung und Beschlussfassung über die Gründung von und Beteiligung an Kapitalgesellschaften.
2.12. Beschlussfassung der Geschäftsordnungen für die Organe des Vereins.
Rechnungsprüfer:innen
Die Rechnungsprüfer:innen werden von der Generalversammlung auf die Dauer eines Jahres gewählt. Sie müssen keine Mitglieder sein. Ihnen obliegt die laufende Geschäftskontrolle und die Überprüfung des Rechnungsabschlusses. Sie haben der Generalversammlung über das Ergebnis der Überprüfung zu berichten.
Mag.a Birgit Moser
birgit.moser@iab.at
Primaria Univ.-Prof.in Dr.in Alexandra Schosser, PhD
Alexandra.schosser@mail.sfu.ac.at
Delegierte – Vertreter:innen der AVM in verschiedenen Organisationen
DELEGIERTE IN DAS AUSBILDUNGS- UND METHODENFORUM (AMFO) DES ÖBVP
Delegierte:
Mag.a Ilse Müller
office@ilsemueller.at
Vertreter:
Mag. Dr. Alexander Fink
fink.alexanderberuf@yahoo.de
PSYCHOTHERAPIEBEIRAT
Delegierter:
Univ.-Doz. Dr. Gerald Gatterer
gerald@gatterer.at
AUSBILDUNGSKANDIDAT:INNENVERTRETUNG
Helene MoertlHelene.moertl@gmail.com
Schiedsgericht
Das Schiedsgericht ist ein autonomes, weisungsungebundenes Organ des Vereins. Die Mitarbeit im Schiedsgericht ist eine ehrenamtliche Tätigkeit und ist an eine Mitgliedschaft in der AVM gebunden.
Die Aufgabe des Schiedsgerichtes ist es, Streitfälle zwischen Vereinsmitgliedern und/oder Vereinsorganen zu schlichten.
Das Schiedsgericht tritt für jeden Fall neu zusammen und besteht aus fünf Mitgliedern, die nicht in den Streitfall involviert sind und nicht dem Vorstand angehören.
Die Einberufung eines Schiedsgerichtes ist erst statthaft, wenn keine andere Möglichkeit der Streitbeilegung mehr besteht bzw. alle Entscheidungsinstanzen der AVM bereits durchlaufen worden sind.