Die Zulassung zur Ausbildung und die Aufnahme in die Ausbildung
Die Ausbildung in Verhaltenstherapie kann jede Person absolvieren, die den Kriterien des Psychotherapiegesetzes für die Aufnahme in die fachspezifische Ausbildung und den Kriterien der AVM entspricht. Sie ist an die Mitgliedschaft in der AVM geknüpft. Die Aufnahme in die Ausbildung zur Verhaltenstherapie erfolgt über ein mehrstufiges Verfahren, an dem verschiedene Einheiten des Vereins beteiligt sind. Ziel ist die bestmögliche Abklärung der Eignung und eine optimale Vereinbarung zwischen Ausbildungsinstitut und Ausbildungswerber/in.
Voraussetzungen
Die Berechtigung zur Ausbildung in Verhaltenstherapie ist an formale und persönliche Kriterien gebunden.
Formale Kriterien
- Kriterien des Psychotherapiegesetzes, insbesondere § 10 Abs. 2 PThG.
- Erfolgreiche Absolvierung eines Eignungs- und Aufnahmeverfahrens
- Mitgliedschaft in der AVM
- Vollendung des 24. Lebensjahres
- guter Leumund
- Nachweis der Unbescholtenheit
- erfolgreiche Absolvierung des Psychotherapeutischen Propädeutikums
- Nachweis der beruflichen Zugangsberechtigung im Sinne der drei Ebenen der Zugangsberechtigung zur Psychotherapieausbildung („Quellenberuf“) oder
- Zulassung durch den Psychotherapiebeirat aufgrund besonderer Eignung gem. $ 10 Abs. 2, Zi 6 PthG
Persönliche Eignungskriterien und Umgang mit psychischen Problemen und Auffälligkeiten von Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmern vor und während der Ausbildung
Um für die psychotherapeutische Arbeit geeignet zu sein, müssen Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer eine Reihe von persönlichen Fähigkeiten und Kompetenzen aufweisen (positive Kriterien). Die negativen Kriterien bzw. Ausschlusskriterien können die Aufnahme bzw. Fortsetzung der Ausbildung in Frage stellen.
Positive Kriterien
- Psychische und physische Belastbarkeit
- Reflexionsvermögen
- Emotionales Ausdrucksvermögen
- Kommunikationsfähigkeit, Sensibilität
- Empathiefähigkeit und die Fähigkeit zuzuhören
- Positive und konstruktive Bewältigung eigener Lebensereignisse und Lebenskrisen
- Kritikfähigkeit
- Interesse an Menschen
- Ziel- und Problemorientiertheit in der eigenen Auffassung von Psychotherapie
- Erkennen eigener Ziel- und Wertvorstellungen
- Akzeptanz von abweichenden Zielen und Werten anderer
- Abgrenzungsfähigkeit
Negative und Ausschlusskriterien
- Unreflektierter Umgang mit persönlichen Problemen und fehlende konstruktive Bewältigungsversuche
- Psychische Störungen, insbesondere akute Psychosen, Manien, dissoziales Verhalten, offensichtliche schwere narzisstische und/oder Borderline-Persönlichkeitsstörungen
- Unreflektierter und problematischer Umgang mit Lebensbelastungen und Krisen (z. B. über Alkoholismus, Sucht, Suizidversuche, Beziehungsmissbrauch etc.)
- Mehrmalige psychotische Episoden im Lebenslauf
- Problematische Motivation
- Gebrauch der Therapieausbildung zur Bewältigung eigener Probleme
- Helfersyndrom, nicht reflektierbar
- Suche nach Anerkennung und Kontakt ausschließlich durch psychotherapeutische Tätigkeit
- problematische berufliche Karriere, ständige Abbrüche von Ausbildungen, nicht reflektierbar
- Verdacht auf Machtmissbrauch durch Psychotherapie, nicht reflektierbar
Das psychotherapeutische Fachspezifikum dürfen AusbildungsteilnehmerInnen gemäß § 10 Abs. 2 Z 4 leg. cit. in Verbindung mit §§2 und 3 leg. cit. nur mit der Maßgabe absolvieren, dass sie das psychotherapeutische Propädeutikum absolviert haben.
Das psychotherapeutische Propädeutikum ist der allgemeine Teil der Psychotherapieausbildung und sein Abschluss Voraussetzung für den Beginn des Fachspezifikums als des besonderen Teils der Psychotherapieausbildung. Das psychotherapeutische Propädeutikum soll die psychotherapeutische Grundkompetenz vermitteln, die einerseits als Qualifikation Voraussetzung für die Ausbildung im Rahmen einer schulenspezifischen Ausbildungseinrichtung darstellt, andererseits dient der Erwerb der psychosozialen Grundkompetenz der fachlichen Gleichstellung all jener für die Psychotherapieausbildung zugelassenen Berufsgruppen, die aus unterschiedlichen Herkunftsberufen stammen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die diesbezüglichen Erläuterungen zur Regierungsvorlage, insbesondere zu § 3 leg. cit. verwiesen; daraus ergibt sich, dass fachspezifische Ausbildungseinrichtungen im Rahmen des Zulassungsverfahrens den Stand der Ausbildung im Propädeutikum zu überprüfen haben; sofern nunmehr potenzielle AusbildungsteilnehmerInnen ein (vereins-) internes Zulassungsverfahren im Rahmen einer fachspezifischen Ausbildungseinrichtung einschließlich der üblichen Aufnahmegespräche und Auswahlseminare positiv absolviert haben, jedoch das Propädeutikum noch nicht formell abgeschlossen haben, sind sie erst berechtigt, ab dem Zeitpunkt, zu dem sie den Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Propädeutikums erbringen können, mit anrechenbaren fachspezifischen Ausbildungsveranstaltungen zu beginnen; gemäß § 31 Universitätsstudiengesetz hat die allgemeine Zulassungsfrist mindestens vier Wochen zu betragen und spätestens vier Wochen nach Beginn des Semesters zu enden.
(2. Leiterkonferenz der anerkannten fachspezifischen Ausbildungseinrichtungen Qualitätssicherung in der Psychotherapie und Qualitätssicherung in der Ausbildung 21. November 2000 Zusammenfassung der Ergebnisse)
Bitte beachten Sie, dass ein abgeschlossenes Propädeutikum bzw. ein Quellenberuf – im Gegensatz zum Einstieg in die Ausbildung in Verhaltenstherapie – keine Voraussetzungen sind, um an einem Aufnahmeworkshop teilnehmen zu können.
Das Procedere der Aufnahme in die Ausbildung
Die Aufnahme in die Ausbildung zur Verhaltenstherapie erfolgt über ein mehrstufiges, hierarchisch aufgebautes Verfahren, an dem verschiedene Ebenen des Vereins beteiligt sind.
Ziel dieses Verfahrens sind die bestmögliche Abklärung der Eignung und eine optimale Vereinbarung zwischen Verein und Ausbildungswerber/in. Ablauf und Durchführung des Verfahrens werden durch die Durchführungsbestimmungen zum Ausbildungsmodell der AVM geregelt. Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens findet ein zweitägiger Aufnahmeworkshop mit vier Aufnahmegesprächen zwischen
- Ausbildungswerber/in und zwei Lehrtherapeut*innen
- Ausbildungswerber/in und Ausbildungsleitung
- Ausbildungswerber/in und der Leiterin der Geschäftsstelle
statt. Ergebnis der Gespräche soll eine einvernehmliche Empfehlung an den Vorstand der AVM sein, die folgende Möglichkeiten beinhaltet:
- Aufnahme ohne Auflagen
- Aufnahme mit Auflagen
- Zurückstellung der Aufnahme
- Ablehnung des Aufnahmeansuchens
Ziel des Aufnahmeworkshops ist es:
- der/m Ausbildungswerber/in einen Einblick in die Verhaltenstherapie und in die Ausbildung zur/m Verhaltenstherapeutin/en zu geben,
- der/m Ausbildungswerber/in die Möglichkeit zu geben, sich für oder gegen eine Ausbildung in Verhaltenstherapie zu entscheiden,
- die/den Ausbildungswerber/in hinsichtlich der persönlichen Kriterien (positive wie negative) für die Ausbildung auszuwählen und
- diejenigen auszuscheiden, die für eine Ausbildung nicht geeignet sind. Entsprechend sind die Inhalte dieses Workshops zu gestalten,
Zum einen ist die Verhaltenstherapie anschaulich darzustellen und der/m Ausbildungswerber/in erlebbar zu machen hinsichtlich der verschiedenen Anwendungsfelder (klinisch, ambulant), verschiedener Störungsbilder, Altersgruppen und Settingsbedingungen (Einzelsetting, Gruppen, Paare, Familien) und hinsichtlich des konkreten therapeutischen Vorgehens. Zum anderen sind Elemente zu implementieren, die es für die LehrtherapeutInnen möglich machen, die für ihre Entscheidung nötigen Beobachtungen zu machen. Besonders zu berücksichtigen sind dabei vor allem die Motivation der InteressentInnen, deren Erwartungen an Psychotherapie und Verhaltenstherapie im Besonderen, das Selbstbild als Therapeut/in und die Realisierung der in den Kriterien genannten persönlichen Voraussetzungen.
Rückmeldung und Bestätigung
Sie erhalten nach spätestens einer Woche eine schriftliche Rückmeldung, ob Sie aufgenommen worden sind oder nicht mit folgenden Bestätigungen:
1) Teilnahmebestätigung über die Absolvierung des Aufnahmeworkshops sowie den Eignungs- und Aufnahmegesprächen (*20 AE)
2) Teilnahmebestätigung über Gruppenselbsterfahrung (*12 AE) – diese Gruppenselbsterfahrung im Rahmen eines Aufnahmeprocederes wird vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) nicht mehr anerkannt.
3) Kostenbestätigung
*Erklärung: 1 AE ist 45 Minuten
Die vier Aufnahmegespräche
Ausbildungsleitung
Dr.in Liselotte Mäni Kogler
Workshopleitung
Univ.-Doz. Dr. Gerald Gatterer
Stellv. Ausbildungsleiter
Mag. Dr. Alexander Fink
Leiterin der Geschäftsstelle
Roswitha Grill
Die Termine für die nächsten Aufnahmeworkshops sowie ein Online-Anmeldeformular finden Sie hier.
1. Abschnitt: Basiskompetenzen der Verhaltenstherapie und klinische Anwendung
(4 Semester, gesamt: 535,5 Stunden)
- Einführungsworkshop
- Therapeutischer Prozess und Therapeut-Klient-Beziehung
- Diagnostik in der Verhaltenstherapie
- Standardmethoden 1
- Verhaltenstherapie bei Angststörungen 1
- Klinische Diagnostik
- Standardmethoden 2 (kognitive Techniken)
- Verhaltenstherapie bei Angststörungen 2
- Umgang mit Suizid und Krisen
- Einführung in Psychopathologie und Psychopharmakologie
- Praxiseinführung
- Gruppenselbsterfahrung (92 Stunden)
- supervidierte Kleingruppen
- Einzelselbsterfahrung
- Plenarsitzungen der regionalen Arbeitskreise (mindestens zwei pro Kalenderjahr)
- Psychotherapeutisches Praktikum
+ Praktikumssupervision durch Lehrtherapeut*innen der AVM
- Spezifische Evaluation (Prüfung/Kolloquium)
2. Abschnitt (Supervisionsabschnitt): Klinische Anwendung mit praktischer Arbeit Eigenständige unter Supervision (Beginn mit dem 5. Semester)
(4 Semester, gesamt: 1.752,5 Std.)
- Verhaltenstherapie bei Persönlichkeitsstörungen
- Verhaltenstherapie bei psychotischen Störungen
- Dokumentation, Evaluation und klinische Einzelfallmethodik
- Reflexion
- Umgang mit schwierigen Therapiesituationen
- Verhaltenstherapie bei stofflichen und nicht stoffgebundenen Süchten
- Gruppentherapeutisches Vorgehen in der Verhaltenstherapie
- Verhaltenstherapie bei Essstörungen
- Verhaltensmedizin
- Verhaltenstherapie bei somatoformen Störungen
- Verhaltenstherapie bei sexuellen Störungen
- Verhaltenstherapie bei Kindern und Jugendlichen
- Verhaltenstherapie bei älteren Menschen
- Paartherapie
- Gruppenselbsterfahrung (58 Stunden)
- supervidierte Kleingruppen
- Plenarsitzungen der regionalen Arbeitskreise (mindestens zwei pro Kalenderjahr)
- Psychotherapeutisches Praktikum
+ Praktikumssupervision durch Lehrtherapeut*innen der AVM
- Spezifische Evaluation (Prüfung/Kolloquium)
- 4 Falldokumentationen
- Fallvortrag
- Abschluss
Psychotherapeutische Tätigkeit unter Supervision
- Psychotherapeutische Tätigkeit unter Supervision
(Gesamt: 700 Stunden)
- Praxisanleitung und Supervision (mindestens 50 Einzelsupervisionsstunden)
(Gesamt: 140 Stunden)
- Arbeit mit Einzelklienten, Gruppen, Familien und Paaren
Parallel zu den Workshops zu absolvieren (1. & 2. Abschnitt)
- Einzelselbsterfahrung (50 Stunden)
- Psychotherapeutisches Praktikum (gesamt: 550 Stunden) +
begleitend Praktikumssupervision durch Lehrtherapeut*innen der AVM (gesamt: 30 Stunden). Die Praktikumssupervision muss spätestens zwei Monate nach Beginn des Praktikums starten und drei Monate nach Abschluss des Praktikums beendet sein.
- Plenarsitzungen der regionalen Arbeitskreise der AVM (mindestens zwei pro Kalenderjahr – gesamt: 15 Stunden)
Abschlussbeurteilung und Verfahren zur Anerkennung der Ausbildung
- erfolgreiche Absolvierung aller Bestandteile der Ausbildung
- Vorlage von vier schriftlich ausgearbeiteten Fallberichten (alternativ zwei Fallberichte und ein bewilligtes Projekt)
- Abschlusskolloquium vor dem Plenum des jeweiligen regionalen Arbeitskreises unter Beiseins einer/s Lehrtherapeutin/en
- Empfehlung zur Zulassung zum Abschlussverfahren durch die supervidierenden Lehrtherapeut*innen
- Schriftliche Verpflichtung zu lebenslanger Fortbildung
- Einreichung der Unterlagen zur Anerkennung bei der Geschäftsführung
(Roswitha Grill, Büro der AVM, Leidesdorfgasse 11–13/1/Top 8, 1190 Wien)
Gesamtstunden: 2.953 (+550 Stunden Praktikum)
ECTS-Punkte: 180
Die Gesamtkosten für das Fachspezifikum liegen (exklusive Reisespesen und Übernachtungskosten) in der Größenordnung von ca. EUR 29.860,– bis 36.780,–.
Die Kosten für die von der AVM organisierten Teile der Ausbildung belaufen sich für mit Stichtag 6. April 2024 abgeschlossene Ausbildungsverträge auf EUR 15.160,–. Dieser Betrag ist verteilt auf acht Semester zu je EUR 1.895,– und ist jeweils zu Semesterbeginn zu bezahlen. Eine Kaution in Höhe eines Semesterbeitrags von EUR 1.895,– ist zum Beginn des 1. Semesters zu entrichten. Die Kaution gilt als Guthaben für das 8. Semester. Die Lehrgangsgebühren sind umsatzsteuerbefreit gem. § 6 Abs. 1 Z 11 Umsatzsteuergesetz.
Die Ausbildungslehrgänge in Verhaltenstherapie finden derzeit in Graz, Salzburg, Villach und Wien statt.
Informationen zum Lehrpersonal der AVM finden Sie hier.