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Institut für Verhaltenstherapie

Arbeitsgemeinschaft für Verhaltensmodifikation

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AusbildungVerhaltenstherapeutisches FACHSPEZIFIKUMAllgemeine INFORMATIONEN

Aufnahmekriterien

Die Zulassung zur Ausbildung und die Aufnahme in die Ausbildung

 

Die Ausbildung in Verhaltenstherapie kann jede Person absolvieren, die den Kriterien des Psychotherapiegesetzes für die Aufnahme in die fachspezifische Ausbildung und den Kriterien der AVM entspricht. Sie ist an die Mitgliedschaft in der AVM geknüpft. Die Aufnahme in die Ausbildung zur Verhaltenstherapie erfolgt über ein mehrstufiges Verfahren, an dem verschiedene Einheiten des Vereins beteiligt sind. Ziel ist die bestmögliche Abklärung der Eignung und eine optimale Vereinbarung zwischen Ausbildungsinstitut und Ausbildungswerber/in.

 

Voraussetzungen

Die Berechtigung zur Ausbildung in Verhaltenstherapie ist an formale und persönliche Kriterien gebunden.

Formale Kriterien

  • Kriterien des Psychotherapiegesetzes, insbesondere § 10 Abs. 2 PThG.
  • Erfolgreiche Absolvierung eines Eignungs- und Aufnahmeverfahrens
  • Mitgliedschaft in der AVM
  • Vollendung des 24. Lebensjahres
  • guter Leumund
  • Nachweis der Unbescholtenheit
  • erfolgreiche Absolvierung des Psychotherapeutischen Propädeutikums
  • Nachweis der beruflichen Zugangsberechtigung im Sinne der drei Ebenen der Zugangsberechtigung zur Psychotherapieausbildung („Quellenberuf“) oder
  • Zulassung durch den Psychotherapiebeirat aufgrund besonderer Eignung gem. $ 10 Abs. 2, Zi 6 PthG

 

Persönliche Eignungskriterien und Umgang mit psychischen Problemen und Auffälligkeiten von Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmern vor und während der Ausbildung

Um für die psychotherapeutische Arbeit geeignet zu sein, müssen Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer eine Reihe von persönlichen Fähigkeiten und Kompetenzen aufweisen (positive Kriterien). Die negativen Kriterien bzw. Ausschlusskriterien können die Aufnahme bzw. Fortsetzung der Ausbildung in Frage stellen.

 

Positive Kriterien

  • Psychische und physische Belastbarkeit
  • Reflexionsvermögen
  • Emotionales Ausdrucksvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit, Sensibilität
  • Empathiefähigkeit und die Fähigkeit zuzuhören
  • Positive und konstruktive Bewältigung eigener Lebensereignisse und Lebenskrisen
  • Kritikfähigkeit
  • Interesse an Menschen
  • Ziel- und Problemorientiertheit in der eigenen Auffassung von Psychotherapie
  • Erkennen eigener Ziel- und Wertvorstellungen
  • Akzeptanz von abweichenden Zielen und Werten anderer
  • Abgrenzungsfähigkeit

Negative und Ausschlusskriterien

  • Unreflektierter Umgang mit persönlichen Problemen und fehlende konstruktive Bewältigungsversuche
  • Psychische Störungen, insbesondere akute Psychosen, Manien, dissoziales Verhalten, offensichtliche schwere narzisstische und/oder Borderline-Persönlichkeitsstörungen
  • Unreflektierter und problematischer Umgang mit Lebensbelastungen und Krisen (z. B. über Alkoholismus, Sucht, Suizidversuche, Beziehungsmissbrauch etc.)
  • Mehrmalige psychotische Episoden im Lebenslauf
  • Problematische Motivation
  • Gebrauch der Therapieausbildung zur Bewältigung eigener Probleme
  • Helfersyndrom, nicht reflektierbar
  • Suche nach Anerkennung und Kontakt ausschließlich durch psychotherapeutische Tätigkeit
  • problematische berufliche Karriere, ständige Abbrüche von Ausbildungen, nicht reflektierbar
  • Verdacht auf Machtmissbrauch durch Psychotherapie, nicht reflektierbar

Voraussetzungen

Das psychotherapeutische Fachspezifikum dürfen AusbildungsteilnehmerInnen gemäß § 10 Abs. 2 Z 4 leg. cit. in Verbindung mit §§2 und 3 leg. cit. nur mit der Maßgabe absolvieren, dass sie das psychotherapeutische Propädeutikum absolviert haben.

Das psychotherapeutische Propädeutikum ist der allgemeine Teil der Psychotherapieausbildung und sein Abschluss Voraussetzung für den Beginn des Fachspezifikums als des besonderen Teils der Psychotherapieausbildung. Das psychotherapeutische Propädeutikum soll die psychotherapeutische Grundkompetenz vermitteln, die einerseits als Qualifikation Voraussetzung für die Ausbildung im Rahmen einer schulenspezifischen Ausbildungseinrichtung darstellt, andererseits dient der Erwerb der psychosozialen Grundkompetenz der fachlichen Gleichstellung all jener für die Psychotherapieausbildung zugelassenen Berufsgruppen, die aus unterschiedlichen Herkunftsberufen stammen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die diesbezüglichen Erläuterungen zur Regierungsvorlage, insbesondere zu § 3 leg. cit. verwiesen; daraus ergibt sich, dass fachspezifische Ausbildungseinrichtungen im Rahmen des Zulassungsverfahrens den Stand der Ausbildung im Propädeutikum zu überprüfen haben; sofern nunmehr potenzielle AusbildungsteilnehmerInnen ein (vereins-) internes Zulassungsverfahren im Rahmen einer fachspezifischen Ausbildungseinrichtung einschließlich der üblichen Aufnahmegespräche und Auswahlseminare positiv absolviert haben, jedoch das Propädeutikum noch nicht formell abgeschlossen haben, sind sie erst berechtigt, ab dem Zeitpunkt, zu dem sie den Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Propädeutikums erbringen können, mit anrechenbaren fachspezifischen Ausbildungsveranstaltungen zu beginnen; gemäß § 31 Universitätsstudiengesetz hat die allgemeine Zulassungsfrist mindestens vier Wochen zu betragen und spätestens vier Wochen nach Beginn des Semesters zu enden.

(2. Leiterkonferenz der anerkannten fachspezifischen Ausbildungseinrichtungen Qualitätssicherung in der Psychotherapie und Qualitätssicherung in der Ausbildung 21. November 2000 Zusammenfassung der Ergebnisse)

Aufnahmeverfahren

Bitte beachten Sie, dass ein abgeschlossenes Propädeutikum bzw. ein Quellenberuf – im Gegensatz zum Einstieg in die Ausbildung in Verhaltenstherapie – keine Voraussetzungen sind, um an einem Aufnahmeworkshop teilnehmen zu können.

 

Das Procedere der Aufnahme in die Ausbildung

Die Aufnahme in die Ausbildung zur Verhaltenstherapie erfolgt über ein mehrstufiges, hierarchisch aufgebautes Verfahren, an dem verschiedene Ebenen des Vereins beteiligt sind.

Ziel dieses Verfahrens sind die bestmögliche Abklärung der Eignung und eine optimale Vereinbarung zwischen Verein und Ausbildungswerber/in. Ablauf und Durchführung des Verfahrens werden durch die Durchführungsbestimmungen zum Ausbildungsmodell der AVM geregelt. Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens findet ein zweitägiger Aufnahmeworkshop mit vier Aufnahmegesprächen zwischen

> Ausbildungswerber/in und zwei Lehrtherapeut*innen
> Ausbildungswerber/in und Ausbildungsleitung
> Ausbildungswerber/in und der Leiterin der Geschäftsstelle

statt. Ergebnis der Gespräche soll eine einvernehmliche Empfehlung an den Vorstand der AVM sein, die folgende Möglichkeiten beinhaltet:

> Aufnahme ohne Auflagen
> Aufnahme mit Auflagen
> Zurückstellung der Aufnahme
> Ablehnung des Aufnahmeansuchens

 

Ziel des Aufnahmeworkshops ist es:

  • der/m Ausbildungswerber/in einen Einblick in die Verhaltenstherapie und in die Ausbildung zur/m Verhaltenstherapeutin/en zu geben,
  • der/m Ausbildungswerber/in die Möglichkeit zu geben, sich für oder gegen eine Ausbildung in Verhaltenstherapie zu entscheiden,
  • die/den Ausbildungswerber/in hinsichtlich der persönlichen Kriterien (positive wie negative) für die Ausbildung auszuwählen und
  • diejenigen auszuscheiden, die für eine Ausbildung nicht geeignet sind. Entsprechend sind die Inhalte dieses Workshops zu gestalten,

Zum einen ist die Verhaltenstherapie anschaulich darzustellen und der/m Ausbildungswerber/in erlebbar zu machen hinsichtlich der verschiedenen Anwendungsfelder (klinisch, ambulant), verschiedener Störungsbilder, Altersgruppen und Settingsbedingungen (Einzelsetting, Gruppen, Paare, Familien) und hinsichtlich des konkreten therapeutischen Vorgehens. Zum anderen sind Elemente zu implementieren, die es für die LehrtherapeutInnen möglich machen, die für ihre Entscheidung nötigen Beobachtungen zu machen. Besonders zu berücksichtigen sind dabei vor allem die Motivation der InteressentInnen, deren Erwartungen an Psychotherapie und Verhaltenstherapie im Besonderen, das Selbstbild als Therapeut/in und die Realisierung der in den Kriterien genannten persönlichen Voraussetzungen.

 

Rückmeldung und Bestätigung

Sie erhalten nach spätestens einer Woche eine schriftliche Rückmeldung, ob Sie aufgenommen worden sind oder nicht mit folgenden Bestätigungen:

1) Teilnahmebestätigung über die Absolvierung des Aufnahmeworkshops sowie den Eignungs- und Aufnahmegesprächen (*20 AE)

2) Teilnahmebestätigung über Gruppenselbsterfahrung (*12 AE) – diese Gruppenselbsterfahrung im Rahmen eines Aufnahmeprocederes wird vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) nicht mehr anerkannt.

3) Kostenbestätigung

*Erklärung: 1 AE ist 45 Minuten

 

Die vier Aufnahmegespräche

 

Ausbildungsleitung

Dr.in Liselotte Mäni Kogler

 

 

 

 

 

Workshopleitung

Univ.-Doz. Dr. Gerald Gatterer

 

 

 

 

 

Stellv. Ausbildungsleiter

Mag. Dr. Alexander Fink

 

 

 

 

 

Leiterin der Geschäftsstelle

Roswitha Grill

 

 

 

 

 

Aufnahmeworkshop

Die Termine für die nächsten Aufnahmeworkshops sowie ein Online-Anmeldeformular finden Sie hier.

 

Ausbildungsverlauf

1. Abschnitt: Basistraining in Verhaltenstherapie
(4 Semester, gesamt: 540,5 Stunden)

  • Einführungsworkshop
  • Therapeutischer Prozess und Therapeut-Klient-Beziehung
  • Diagnostik in der Verhaltenstherapie
  • Standardmethoden 1
  • Verhaltenstherapie bei Angststörungen 1
  • Klinische Diagnostik
  • Standardmethoden 2
  • Verhaltenstherapie bei Angststörungen 2
  • Umgang mit Suizid und Krisen
  • Einführung in Psychopathologie und Psychopharmakologie
  • Praxiseinführung
  • Gruppenselbsterfahrung (92 Stunden)
  • supervidierte Kleingruppen
  • Einzelselbsterfahrung
  • Plenarsitzungen der regionalen Arbeitskreise (mindestens zwei pro Kalenderjahr)
  • Psychotherapeutisches Praktikum
    + Praktikumssupervision durch Lehrtherapeut*innen der AVM
  • Spezifische Evaluation (Prüfung/Kolloquium)

 

2. Abschnitt: Eigenständige psychotherapeutische Tätigkeit unter Supervision
und begleitende Ausbildung (Beginn mit dem 5. Semester)
(4 Semester, gesamt: 1.747,5 Std.)

  • Verhaltenstherapie bei Persönlichkeitsstörungen
  • Verhaltenstherapie bei psychotischen Störungen
  • Dokumentation, Evaluation und klinische Einzelfallmethodik
  • Reflexion
  • Umgang mit schwierigen Therapiesituationen
  • Verhaltenstherapie bei stofflichen und nicht stoffgebundenen Süchten
  • Gruppentherapeutisches Vorgehen in der Verhaltenstherapie
  • Verhaltenstherapie bei Essstörungen
  • Verhaltensmedizin
  • Verhaltenstherapie bei somatoformen Störungen
  • Verhaltenstherapie bei sexuellen Störungen
  • Verhaltenstherapie bei Kindern und Jugendlichen
  • Verhaltenstherapie bei älteren Menschen
  • Paartherapie
  • Gruppenselbsterfahrung (58 Stunden)
  • supervidierte Kleingruppen
  • Plenarsitzungen der regionalen Arbeitskreise (mindestens zwei pro Kalenderjahr)
  • Psychotherapeutisches Praktikum
    + Praktikumssupervision durch Lehrtherapeut*innen der AVM
  • Spezifische Evaluation (Prüfung/Kolloquium)
  • 4 Falldokumentationen
  • Fallvortrag
  • Abschluss

 

Psychotherapeutische Tätigkeit unter Supervision

  • Psychotherapeutische Tätigkeit unter Supervision
    (Gesamt: 700 Stunden)
  • Fallsupervision
    (Gesamt: 120 Stunden)
  • Arbeit mit Einzelklienten, Gruppen, Familien und Paaren
  • Einzel- und Gruppensupervision

 

Parallel zu den Workshops zu absolvieren (1. & 2. Abschnitt)

  • Einzelselbsterfahrung (50 Stunden)
  • Psychotherapeutisches Praktikum (gesamt: 550 Stunden) +
    Praktikumssupervision durch Lehrtherapeut*innen der AVM, (gesamt: 30 Stunden)
  • Plenarsitzungen der regionalen Arbeitskreise der AVM (mindestens zwei pro Kalenderjahr – gesamt: 15 Stunden)

 

Abschlussbeurteilung und Verfahren zur Anerkennung der Ausbildung

  • erfolgreiche Absolvierung aller Bestandteile der Ausbildung
  • Vorlage von vier schriftlich ausgearbeiteten Fallberichten
  • Abschlusskolloquium vor dem Plenum des jeweiligen regionalen Arbeitskreises unter Beiseins einer/s Lehrtherapeutin/en
  • Empfehlung zur Zulassung zum Abschlussverfahren durch die supervidierenden Lehrtherapeut*innen
  • Schriftliche Verpflichtung zu lebenslanger Fortbildung
  • Einreichung der Unterlagen zur Anerkennung bei der Geschäftsführung
    (Roswitha Grill, Büro der AVM, Leidesdorfgasse 11–13/1/Top 8, 1190 Wien)

 

Gesamtstunden: 2.933

ECTS-Punkte: 163

Akademisierung__sfu

Kooperation der AVM mit der SFU

Informationen

Akademisierung__ZAP

Kooperation der AVM mit der Österreichischen Akademie für Psychotherapie (ZAP)

Informationen

Veranstaltungsorte

Die Ausbildungslehrgänge in Verhaltenstherapie finden derzeit in folgenden Seminarhäusern/Einrichtungen statt:

 

GRAZ Steiermarkhof

  • Home: https://www.steiermarkhof.at/
  • Anreise: https://www.steiermarkhof.at/ueber-uns/anreise/
  • Parkplätze: vor Ort, kostenpflichtig (= drei Euro/24 Stunden)

 

SALZBURG Kolpinghaus

  • Home: https://www.kolpinghaus-salzburg.at/
  • Anreise: https://www.kolpinghaus-salzburg.at/anreise-hostel-salzburg.html
  • Parkplätze: in der Umgebung, zum Teil kostenlos

 

TREFFEN AM OSSIACHER SEE eduCARE

  • Home: https://www.educare.co.at/
  • Anreise: https://www.educare.co.at/de/hotel-villach-nahe-autobahn
  • Parkplätze: vor Ort, kostenlos

 

WIEN ÖAP

  • Home: https://www.psychologieakademie.at/
  • Anreise: https://www.psychologieakademie.at/kontakt
  • Parkplätze: INFO
  • Parkplätze_2: http://www.parken.at/garage/4213/p+r-erdberg

 

Bei genügend großer Nachfrage können auch in anderen Städten Lehrgänge organisiert werden.

Kosten

Die Gesamtkosten für das Fachspezifikum liegen (exklusive Reisespesen und Übernachtungskosten) in der Größenordnung von EUR 27.000,–.

Die Kosten für die von der AVM organisierten Teile der Ausbildung belaufen sich für mit Stichtag 1. Juli 2019 abgeschlossene Ausbildungsverträge auf EUR 13.200,–. Dieser Betrag ist verteilt auf acht Semester zu je EUR 1.650,– jeweils zu Semesterbeginn zu bezahlen. Eine Kaution in Höhe eines Semesterbeitrags von EUR 1.650,– ist zum Beginn des 1. Semesters zu entrichten, diese wird am Ende der Ausbildung rücküberwiesen. Die Lehrgangsgebühr und die Kaution beinhalten gem. § 6 Abs. 1 Z 11 Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer (unecht befreite Umsätze).

Lehrpersonal

Informationen zum Lehrpersonal der AVM finden Sie hier.

INFOFOLDER_FACHSPEZIFIKUM IN VERHALTENSTHERAPIE

FOLDER VT-Ausbildung_2020

Erhebungsblatt für Mitgliederdaten

ERHEBUNGSBLATT FÜR MITGLIEDERDATEN DER AVM

  • Bitte füllen Sie ALLE Pflichtfelder aus und beachten Sie, dass das Formular nur abgeschickt wurde, wenn Sie eine Bestätigungsmail erhalten.
  • Datumsformat:MM Schrägstrich TT Schrägstrich JJJJ

Rechtliches

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  • Datenschutzerklärung
  • AGB für Institut
  • AGB für Verein
  • Kontakt

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Kontakt

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Paris-Lodron-Straße 32
5020 Salzburg
Telefon +43 662 88 41 66

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