Folgendes ist dabei zu beachten
1_MINDESTALTER
Sie müssen das 24. Lebensjahr vollendet haben.
2_PSYCHOTHERAPEUTISCHES PROPÄDEUTIKUM
Um in die Ausbildung in Verhaltenstherapie einsteigen zu können, müssen Sie das psychotherapeutische Propädeutikum absolviert haben. Dafür wenden Sie sich an die entsprechenden Anbieter in Österreich. Dort erfahren Sie alle Details über Ablauf und Abschluss des Proprädeutikums. Voraussetzungen, um das psychotherapeutische Propädeutikum absolvieren zu dürfen, sind wie folgt:
2.1_Sie müssen handlungsfähig in allen Belangen im Hinblick auf die Berufsausübung sein und
2.2_entweder die Reifeprüfung an einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule einschließlich der Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung
2.3_oder die Reifeprüfung vor dem Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, an einer Mittelschule oder einer anderen mittleren Lehranstalt
2.4_oder eine Studienberechtigungsprüfung gemäß den Bestimmungen des Studienberechtigungsgesetzes, BGBl. Nr. 292/1985, abgelegt haben oder
2.5_einen in Österreich nostrifizierten, der Reifeprüfung gleichwertigen Abschluss im Ausland erworben haben
2.6_oder eine Ausbildung im Krankenpflegefachdienst oder in einem medizinisch-technischen Dienst gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes betreffend die Regelung
des Krankenpflegefachdienstes, der medizinisch-technischen Dienste und der Sanitätshilfsdienste, BGBl. Nr. 102/1961, absolviert haben
2.7_oder auf Grund Ihrer Eignung nach Einholung eines entsprechenden Gutachtens des Psychotherapiebeirates von der/vom Bundeskanzler/in mit Bescheid zur Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums zugelassen worden sein.
3_VORAUSSETZUNGEN ZUM EINSTIEG IN DAS FACHSPEZIFIKUM IN VERHALTENSTHERAPIE
Neben der Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums und der Erreichung des Mindestalters sind für den Einstieg in die Ausbildung in Verhaltenstherapie folgende Punkte (u. a. Quellberuf) zu erfüllen:
3.1_Vorliegen einer schriftlichen Erklärung einer psychotherapeutischen Ausbildungseinrichtung, dass eine Ausbildungsstelle für die Absolvierung des psychotherapeutischen Fachspezifikums, einschließlich des Praktikums gemäß § 6 Abs. 2 Z 2, zur Verfügung gestellt werden wird.
3.2_und entweder Erfüllung der Voraussetzungen des Abs. 1 Z 4 oder dass Sie auf Grund Ihrer Eignung nach Einholung eines entsprechenden Gutachtens des Psychotherapiebeirates von der/vom Bundeskanzler/in mit Bescheid zur Absolvierung des psychotherapeutischen Fachspezifikums zugelassen worden sind, soweit nicht bereits eine Zulassung gemäß Abs. 1 Z 5 erfolgt ist,
3.3_oder Absolvierung einer Ausbildung an einer Akademie für Sozialarbeit, an einer Ehemaligen Lehranstalt für gehobene Sozialberufe, an einer Pädagogischen Akademie oder an einer mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Lehranstalt für Ehe- und Familienberater
3.4_oder Abschluss des Kurzstudiums Musiktherapie oder eines Hochschullehrgangs für Musiktherapie
3.5_oder Abschluss eines Studiums der Medizin, der Pädagogik, der Philosophie, der Psychologie, der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft oder der Theologie
3.6_oder Abschluss eines Studiums für das Lehramt an höheren Schulen
3.7_oder Nachweis eines in Österreich nostrifizierten Abschlusses eines ordentlichen Studiums im Sinne der Z 8 an einer ausländischen Universität.
4_ZULASSUNG ZUM FACHSPEZIFIKUM IN VERHALTENSTHERAPIE DER AVM
4.1_Absolvierung des Aufnahmeworkshops. Die Termine finden Sie unter folgendem Link: https://institut-avm.at/ausbildung/aufnahmeworkshop-fuer-das-fachspezifikum-in-verhaltenstherapie/
4.2_Vorliegen eines polizeilichen Führungszeugnisses, das nicht älter als drei Monate sein darf.
4.3_abgeschlossenes psychotherapeutisches Propädeutikum
4.4_Erfüllung der in Punkt 3 angeführten Voraussetzungen
5_BEGINN DER AUSBILDUNG
5.1_Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags
5.2_Eintritt in den Verein (=Arbeitsgemeinschaft für Verhaltensmodifikation).
5.3_Zusendung des StarterPackages mit den ersten wichtigen Informationen zur Ausbildung
5.4_Eintritt in den entsprechenden regionalen Arbeitskreis (=Teilnahme an Plenarsitzungen)
5.5_Beginn der Einzelselbsterfahrung
5.6_eventuell Beginn des Praktikums
6_BEGINN DES CURRICULUMS
Das Curriculum umfasst vier Ausbildungsjahre/acht Semester. Der Beginn des Curriculums kann unmittelbar nach Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags, aber auch mit einer Verzögerung von mehreren Monaten erfolgen.
7_STANDORTE DES CURRICULUMS
Die AVM organisiert folgende Bausteine der Ausbildung, die in einem geschlossenen Lehrgang an einem bzw. in Ausnahmefällen auch zwei Standorten durchgeführt werden: methodische Workshops und Gruppenselbsterfahrungen. Wesentliche andere Teile der Ausbildung werden von den Teilnehmer*innen in Wohnortnähe organisiert: Kleingruppen, Praktikum (und Supervison), Einzelselbsterfahrung, Psychotherapeutische Arbeit unter Supervision
7.1_Salzburg (vornehmlich für die Bundesländer Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Oberösterreich)
7.2_Wien (vornehmlich für die Bundesländer Niederösterreich, Wien, Burgenland)
7.3_Graz (vornehmlich für die Bundesländer Steiermark, Kärnten)
7.4_Villach (vornehmlich für die Bundesländer Steiermark, Kärnten)
8_ANRECHNUNGEN
Mögliche Anrechnungen schon geleisteter Ausbildungsteile erfolgen ausnahmslos in Rücksprache mit der Ausbildungsleitung der AVM, Details werden im Einführungsworkshop zur Ausbildung besprochen/geklärt.
9_AKADEMISIERUNG
Ausbildungteilnehmer*innen, die einen akademischen Abschluss anstreben, können auf die
Kooperation der AVM mit der Sigmund Freud PrivatUniversität zurückgreifen (https://institut-avm.at/ausbildung/).
INFORMATION
BÜRO DER AVM
Kontakt Roswitha Grill
Telefon +43 662 88 41 66
Mail office@institut-avm.at
BMSGPK https://www.sozialministerium.at/site/
ÖBVP https://www.psychotherapie.at/psychotherapeutinnen/rechtsinformationen/psychotherapiegesetz