Folgendes ist dabei zu beachten
1_MINDESTALTER
Sie müssen Hochschulreife haben.
2_PSYCHOTHERAPEUTISCHES PROPÄDEUTIKUM
Um in die Ausbildung in Verhaltenstherapie einsteigen zu können, müssen Sie das psychotherapeutische Propädeutikum absolviert haben. Dafür wenden Sie sich an die entsprechenden Anbieter in Österreich. Dort erfahren Sie alle Details über Ablauf und Abschluss des Proprädeutikums.
3_ZULASSUNG ZUM FACHSPEZIFIKUM IN VERHALTENSTHERAPIE DER AVM
3.1_Absolvierung des Aufnahmeworkshops. Die Termine finden Sie unter folgendem Link: https://institut-avm.at/ausbildung/aufnahmeworkshop-fuer-das-fachspezifikum-in-verhaltenstherapie/
3.2_Vorliegen eines polizeilichen Führungszeugnisses, das nicht älter als drei Monate sein darf.
3.3_abgeschlossenes psychotherapeutisches Propädeutikum
4_BEGINN DER AUSBILDUNG
4.1_Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags
4.2_Eintritt in den Verein (=Arbeitsgemeinschaft für Verhaltensmodifikation).
4.3_Zusendung des StarterPackages mit den ersten wichtigen Informationen zur Ausbildung
4.4_Eintritt in den entsprechenden regionalen Arbeitskreis (=Teilnahme an Plenarsitzungen)
4.5_Beginn der Einzelselbsterfahrung
4.6_eventuell Beginn des Praktikums
5_BEGINN DES CURRICULUMS
Das Curriculum umfasst vier Ausbildungsjahre/acht Semester. Der Beginn des Curriculums kann unmittelbar nach Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags, aber auch mit einer Verzögerung von mehreren Monaten erfolgen.
6_STANDORTE DES CURRICULUMS
Die AVM organisiert folgende Bausteine der Ausbildung, die in einem geschlossenen Lehrgang an einem bzw. in Ausnahmefällen auch zwei Standorten durchgeführt werden: methodische Workshops und Gruppenselbsterfahrungen. Wesentliche andere Teile der Ausbildung werden von den Teilnehmer*innen in Wohnortnähe organisiert: Kleingruppen, Praktikum (und Supervison), Einzelselbsterfahrung, Psychotherapeutische Arbeit unter Supervision
6.1_Salzburg (vornehmlich für die Bundesländer Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Oberösterreich)
6.2_Wien (vornehmlich für die Bundesländer Niederösterreich, Wien, Burgenland)
6.3_Graz (vornehmlich für die Bundesländer Steiermark, Kärnten)
6.4_Villach (vornehmlich für die Bundesländer Steiermark, Kärnten)
7_ANRECHNUNGEN
Mögliche Anrechnungen schon geleisteter Ausbildungsteile erfolgen ausnahmslos in Rücksprache mit der Ausbildungsleitung der AVM, Details werden im Einführungsworkshop zur Ausbildung besprochen/geklärt.
8_AKADEMISIERUNG
Ausbildungteilnehmer*innen, die einen akademischen Abschluss anstreben, können auf die
Kooperation der AVM zurückgreifen (https://institut-avm.at/ausbildung/).
INFORMATION
BÜRO DER AVM
Kontakt Roswitha Grill
Telefon +43 662 88 41 66
Mail office@institut-avm.at
BMSGPK https://www.sozialministerium.at/site/
ÖBVP https://www.psychotherapie.at/psychotherapeutinnen/rechtsinformationen/psychotherapiegesetz