
Das Fachspezifikum in Verhaltenstherapie nach dem Übergangsrecht §60 des PthG 2024 (alte Ausbildungsordnung)
1_MINDESTALTER
Sie müssen Hochschulreife haben.
2_PSYCHOTHERAPEUTISCHES PROPÄDEUTIKUM
Um in die Ausbildung in Verhaltenstherapie einsteigen zu können, müssen Sie das psychotherapeutische Propädeutikum absolviert haben. Dafür wenden Sie sich an die entsprechenden Anbieter in Österreich. Dort erfahren Sie alle Details über Ablauf und Abschluss des Proprädeutikums.
3_ZULASSUNG ZUM FACHSPEZIFIKUM IN VERHALTENSTHERAPIE DER AVM
3.1_Absolvierung des Aufnahmeworkshops. Die Termine finden Sie unter folgendem Link: https://institut-avm.at/ausbildung/aufnahmeworkshop-fuer-das-fachspezifikum-in-verhaltenstherapie/
3.2_Vorliegen eines polizeilichen Führungszeugnisses, das nicht älter als drei Monate sein darf.
3.3_abgeschlossenes psychotherapeutisches Propädeutikum
4_BEGINN DER AUSBILDUNG
4.1_Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags
4.2_Eintritt in den Verein (=Arbeitsgemeinschaft für Verhaltensmodifikation).
4.3_Zusendung des StarterPackages mit den ersten wichtigen Informationen zur Ausbildung
4.4_Eintritt in den entsprechenden regionalen Arbeitskreis (=Teilnahme an Plenarsitzungen)
4.5_Beginn der Einzelselbsterfahrung
4.6_eventuell Beginn des Praktikums
5_BEGINN DES CURRICULUMS
Das Curriculum umfasst vier Ausbildungsjahre/acht Semester. Der Beginn des Curriculums kann unmittelbar nach Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags, aber auch mit einer Verzögerung von mehreren Monaten erfolgen.
6_STANDORTE DES CURRICULUMS
Die AVM organisiert folgende Bausteine der Ausbildung, die in einem geschlossenen Lehrgang an einem bzw. in Ausnahmefällen auch zwei Standorten durchgeführt werden: methodische Workshops und Gruppenselbsterfahrungen. Wesentliche andere Teile der Ausbildung werden von den Teilnehmer*innen in Wohnortnähe organisiert: Kleingruppen, Praktikum (und Supervison), Einzelselbsterfahrung, Psychotherapeutische Arbeit unter Supervision
6.1_Salzburg (vornehmlich für die Bundesländer Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Oberösterreich)
6.2_Wien (vornehmlich für die Bundesländer Niederösterreich, Wien, Burgenland)
6.3_Graz (vornehmlich für die Bundesländer Steiermark, Kärnten)
7_ANRECHNUNGEN
Mögliche Anrechnungen schon geleisteter Ausbildungsteile erfolgen ausnahmslos nach Aufnahme in die Ausbildung und in Rücksprache mit der Ausbildungsleitung der AVM, Details werden im Einführungsworkshop zur Ausbildung besprochen/geklärt.
8_AKADEMISIERUNG
Ausbildungteilnehmer:innen, die einen akademischen Abschluss anstreben, können auf die
Kooperation der AVM zurückgreifen (https://institut-avm.at/ausbildung/).
INFORMATION
BÜRO DER AVM
Kontakt Roswitha Grill
Telefon +43 664 358 08 78
Mail office@institut-avm.at
BMASGPK https://www.sozialministerium.gv.at/
ÖBVP https://www.psychotherapie.at/psychotherapeutinnen/rechtsinformationen/psychotherapiegesetz

Für die postgraduelle Ausbildung nach dem PthG 2024 gelten folgende Voraussetzungen:
1_ABSCHLUSS EINES BACHELOR-STUDIUMS gemäß § 11 an einer inländischen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung, mit mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten,
2_ABSCHLUSS EINES MASTERSTUDIUMS DER PSYCHOTHERAPIE gemäß § 12 an einer inländischen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung mit mindestens 120 ECTS-Anrechnungspunkten,
oder
3_EINTRAGUNG IN DIE ÄRZTELISTE gemäß § 27 ÄrzteG 1998 als
3.1_Fachärztin / Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin oder
3.2_Fachärztin / Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin oder
3.3_Ärztin / Arzt für Allgemeinmedizin oder Fachärztin / Facharzt mit ÖÄK-Diplom Psychotherapeutische Medizin (PSY I, II und III) oder
3.4_Ärztin / Arzt für Allgemeinmedizin oder Fachärztin / Facharzt mit Spezialisierung in fachspezifischer psychosomatischer Medizin und ÖÄK-Diplom Psychotherapeutische Medizin (PSY III)
4_EINTRAGUNG IN DIE MUSIKTHERAPEUT:INNENLISTE gemäß § 19 in Verbindung mit § 7 Musiktherapiegesetz,
5_EINTRAGUNG IN DIE LISTE DER KLINISCHEN PSYCHOLOG:INNEN gemäß § 26 Psychologengesetz 2013,
6_EINTRAGUNG IN DIE LISTE DER GESUNDHEITSPSYCHOLOG:INNEN gemäß § 17 Psychologengesetz 2013
Die POSTGRADUELLE PSYCHOTHERAPEUTISCHE FACHAUSBILDUNG dient der Qualifizierung der Psychotherapeut:innen in Fachausbildung unter Lehrsupervision für die selbständige und eigenverantwortliche Ausübung der Psychotherapie.
Die POSTGRADUELLE PSYCHOTHERAPEUTISCHE FACHAUSBILDUNG umfasst:
1_Seminare (Methodisch-praktische Inhalte; inklusive individueller Schwerpunktsetzung) _ (mindestens (500 Stunden)
2_psychotherapeutische Tätigkeit unter Anleitung und Aufsicht sowie unter Lehrsupervision (1000 Stunden)
3_Lehrsupervision mit einer Mindestanzahl an Stunden im Verhältnis 1:5, (200 Stunden)
4_psychotherapeutische Selbsterfahrung (200 Stunden)
5_Vorbereitung zur Approbationsprüfung (150 Stunden)
insgesamt 82 ECTS
Die Ausbildung wird mit der PSYCHOTHERAPEUTISCHEN APPROBATIONSPRÜFUNG abgeschlossen, die mehrmals im Jahr österreichweit angeboten wird.
Das Curriculum ist in Arbeit.
INFORMATION
BÜRO DER AVM
Kontakt Roswitha Grill
Telefon +43 664 358 08 78
Mail office@institut-avm.at
BMASGPK https://www.sozialministerium.gv.at/
PTHG 2024 https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/2525/fname_1622502.pdf