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Dr.in Sabrina Weisskircher, BSc MSc ist seit 2018 für den Auf- bzw. Ausbau der Hochschuldidaktik an der Universität Klagenfurt zuständig und hat fast zwanzig Jahre Lehrerfahrung in unterschiedlichen Disziplinen. Neben Schulungen für Lehrende erstellt sie Inhalte für Lehre und Lehrende, um die Lehre interaktiver, partizipativer und prozessorientierter zu gestalten. Zusätzlich fokussiert sie sich auf Künstliche Intelligenz, deren Einfluss und gezielten und sinnvollen Einsatz in der Lehre.
https://www.aau.at/team/weisskircher-sabrina-cara/
In einem dreistündigen Online-Vortrag bekommen Sie praxisnahe Tipps und Tricks für eine wirksame Lehrgestaltung. Gehen Sie gemeinsam auf die Lehrreise, und setzen Sie durch Storytelling die Lernenden in den Mittelpunkt. Zudem werden zwei Tools, die Sie online und vor Ort verwenden können, vorgestellt, damit Sie Ihre Lehre und Ausbildungen interaktiver und partizipativer gestalten können und nachhaltiges Lernen unterstützen.
FORTBILDUNG DIDAKTIK__ONLINE
25. November 2026
18.00–20.15 Uhr (3 AE)
45,00 Euro (inkl. 10% MWSt.) für Ausbildungskandidat:innen der AVM (3 AE)
90,00 Euro (inkl. 10% MWSt.) für AVM-Mitglieder (3 AE)
135,00 Euro (inkl. 10% MWSt.) für Nicht-Mitglieder (3 AE)
Bundesgesetz über die Ausübung der Psychotherapie (Psychotherapiegesetz 2024 – PThG 2024)
Fortbildungspflicht § 41
(1) Der Berufspflicht zur Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen haben alle Berufs-
angehörigen auch durch die Absolvierung von Fortbildungen zu entsprechen.
(2) Berufsangehörige haben ihre Fortbildungspflicht durch den regelmäßigen Besuch von in- oder ausländischen Fortbildungsveranstaltungen über aktuelle Entwicklungen und Erkenntnisse der psychotherapeutischen und anderer berufsrelevanter Wissenschaften, insbesondere im Bereich der psychotherapiewissenschaftlichen Ausrichtungen (Cluster), sowie durch die Inanspruchnahme von Supervision oder Intervision, zumindest im Ausmaß von sechs ECTS-Anrechnungspunkten innerhalb eines Zeitraumes von jeweils fünf Jahren zu erfüllen.
(3) Innerhalb der ersten fünf Jahre nach Eintragung in die Berufsliste (Psychotherapie) haben Berufsangehörige in Erfüllung der Fortbildungspflicht regelmäßig begleitende Supervision im Ausmaß von zumindest zwei ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren.
(4) Wer im Rahmen des dritten Ausbildungsabschnittes als Lehrende bzw. Lehrender tätig ist, hat im Rahmen der Fortbildungspflicht jedenfalls zumindest ein ECTS-Anrechnungspunkt Fortbildungsveranstaltungen über Ethik in der Psychotherapie, rechtliche Rahmenbedingungen und DIDAKTIK innerhalb eines Zeitraumes von jeweils fünf Jahren zu absolvieren.
(5) Die absolvierte Fortbildung ist der für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerin bzw. dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesminister über Aufforderung mittels eines dafür aufzulegenden Formulars nachweislich zu machen. Die Fortbildungspflicht besteht bei Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung der Psychotherapie, die durch die Eintragung in die Berufsliste (Psychotherapie) ausgewiesen ist.
(6) Einschlägige psychotherapierelevante Fort- und Weiterbildungszeiten gemäß a. ÄrzteG 1998;
b. GuKG; c. MTD-G; d. MuthG und e. Psychologengesetz 2013 entbinden im Ausmaß von höchstens 2 ECTS-Anrechnungspunkten innerhalb eines Zeitraumes von jeweils fünf Jahren von der Fortbildungspflicht im jeweiligen Umfang.
ACHTUNG Ausbildungskandidat:innen der AVM können die Teilnahme an der Fortbildung mit Sabrina Weisskircher für eine AK-Sitzung (2 AE) anrechnen lassen.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012578&FassungVom=2025-01-20

I am not a teacher, but an awakener.
Robert Frost